Für Eigentümer von Ferienhäusern und -wohnungen

Für Eigentümer von Ferienhäusern und -wohnungen

 

Anmelde- und Kurtaxenpflicht

 

ANMELDEPFLICHT – EVISITOR SYSTEM

 

Der Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung ist verpflichtet, alle in diesem Haus oder dieser Wohnung übernachtenden Personen innerhalb von 24 Stunden nach der Ankunft im eVisitor-System anzumelden und am letzten Tag des Aufenthaltes abzumelden.  Die An- und Abmeldung beim Tourismusverband erfolgt über das eVisitor-System – das zentrale elektronische System zur An- und Abmeldung von Touristen in der Republik Kroatien. Dieses steht den Nutzern über das Internet als Webanwendung (ohne Installation auf einem Computer oder Mobilgerät) zur Verfügung.

 

Die Benutzerdaten für den Zugang zum eVisitor-System kann nur der Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung erhalten, und zwar auf 2 Arten:

- Indem er selbst einen Antrag auf Eröffnung eines Benutzerkontos bei eVisitor über den Link eVisitor / Antrag auf Eröffnung eines Benutzerkontos (e-Građani) einreicht

- Über folgende Adresse: Touristeninformationszentrum des Tourismusverbandes der Stadt Krk, J. J. Strossmayera 9, 51500 Krk, Tel: 051 220 226, info@visitkrk.city

 

Zur Eröffnung eines Benutzerkontos im eVisitor-System müssen folgende Unterlagen beigefügt werden:

1. Personalausweis

2. Ausgefüllter Antrag auf Eintragung einer natürlichen Person im eVisitor-System und Erklärung zum Download der TAN-Liste – Download-Link     

3. Eigentumsnachweis für ein Ferienhaus oder eine Ferienwohnung

(z. B. Kaufvertrag, Grundbuchauszug, Erbschaftsbescheid, Bescheid über die Festsetzung einer Sondersteuer für Ferienhäuser/-wohnungen, Bescheid über die Legalisierung eines illegal errichteten Gebäudes, Katasterauszug, Nachweis über die eingereichte Beantragung der Legalisierung eines illegal errichteten Gebäudes usw.)

 

Ist der Eigentümer des Objekts nicht in der Lage, die Benutzerdaten selbst abzurufen, kann dies auch durch einen Bevollmächtigten auf der Grundlage einer notariell beglaubigten Vollmacht erfolgen. Neben der Vollmacht muss die bevollmächtigte Person den eigenen Personalausweis sowie eine Kopie des Personalausweises des Eigentümers des Objekts vorlegen.

 

Handelt es sich bei dem Wohnungseigentümer um eine Firma bzw. Handelsgesellschaft, ist zusätzlich zu den oben genannten Unterlagen auch eine Kopie des Handelsregisterauszugs einzureichen.

 

KURTAXE

 

Die Verpflichtung zur Zahlung der Kurtaxe besteht ausschließlich für den Zeitraum der Hochsaison, also vom 15.06. bis zum 15.09.

 

Der Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung (sogenannter „Wochenendgast“) kann die pauschale Kurtaxe ausschließlich für sich und alle unmittelbaren Familienangehörigen, die Staatsangehörige des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, entrichten. Bis zum 15.07. des laufenden Jahres können sich Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung für eine pauschale Zahlungsmethode entscheiden.

 

Als Familienangehörige im Sinne des Kurtaxengesetzes gelten: Ehe- und außereheliche Lebenspartner, Lebenspartner gemäß der Sonderregelung für Lebenspartnerschaften gleichgeschlechtlicher Personen, Verwandte in gerader Linie und deren Ehegatten, Brüder und Schwestern und deren Ehegatten, Adoptiveltern und Adoptivkinder und deren Kinder und Ehegatten, Stiefkinder sowie Stiefmutter und Stiefvater.

 

Die Kurtaxe pro Übernachtung ist grundsätzlich für alle Personen außer dem Eigentümer und seinen unmittelbaren Familienangehörigen (sogenannte „Freunde“) zu entrichten. Falls der Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung die Kurtaxe für sich und seine unmittelbaren Familienangehörigen nicht bis zum 15.07. des laufenden Jahres in einer Pauschalsumme entrichtet, ist er verpflichtet, für sich und seine engsten Familienangehörigen bis zum Ende der Hauptsaison die Kurtaxe pro Übernachtung zu zahlen, wobei er Anspruch auf Ermäßigung der Kurtaxe gemäß nachfolgendem Absatz hat.

 

Der Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung zahlt für sich und alle unmittelbaren Familienangehörigen, die Bürger des Europäischen Wirtschaftsraumes sind, in der Hochsaison die Kurtaxe, ermäßigt um 70 % (der volle Betrag der Kurtaxe beträgt 1,90 Euro). Diese Ermäßigung entfällt, wenn es sich beim Eigentümer des Hauses oder der Ferienwohnung um eine Firma bzw. juristische Person handelt.

 

Wenn der Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung sich selbst oder einen seiner Familienangehörigen nicht zur Zahlung der Kurtaxe mit Pauschalbetrag angemeldet oder diese nicht bis zum 15. Juli des laufenden Jahres entrichtet hat, ist er ebenfalls zur Zahlung der Kurtaxe für jede in Anspruch genommene Übernachtung dieser Personen verpflichtet. Wenn der Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung sich selbst oder einen seiner Familienangehörigen zur Zahlung der Kurtaxe mit Pauschalbetrag anmeldet und er oder diese Person das Ferienhaus oder die Ferienwohnung während der Hauptsaison nicht nutzt, hat der Eigentümer des Ferienhauses bzw. der Ferienwohnung keinen Anspruch auf Erstattung der pauschalen Kurtaxe oder auf eine etwaige sich hieraus ergebende Ermäßigung. Außerhalb der Hochsaison besteht für den Eigentümer eines Ferienhauses oder einer Ferienwohnung keine Verpflichtung zur Zahlung der Kurtaxe.

Den Stand Ihres fälligen und zu zahlenden Kurtaxenbetrags können Sie im eVisitor-System überprüfen.

Kurtaxenbeträge für 2025 für Eigentümer von Ferienhäusern oder Ferienwohnungen und deren unmittelbare Familienangehörige:

• Pauschalbetrag für die 1. Person – 17,00 EUR

• Pauschalbetrag für die 2. Person – 17,00 EUR

• Pauschalbetrag für die restlichen Personen – 10,00 EUR

• Betrag pro Übernachtung – 0,57 EUR

Kurtaxenbetrag für alle anderen (Freunde) – 1,90 EUR

 

Den ausgefüllten Einzahlungsschein können Sie im eVisitor-System unter der Rubrik FINANZEN / ZAHLUNGSSCHEINE / KURTAXE herunterladen. Tragen Sie bei Fälligkeitsdatum den 15.09.2025 ein.

 

INFORMATIONEN ZUR ZAHLUNG DER KURTAXE

(bitte auf dem Einzahlungsschein folgende Angaben machen)

Empfänger: KURTAXE

Kontonummer des Empfängers (IBAN): HR6910010051721504749

Modell: HR67

Verwendungszweck: PIN (OIB) und OBJEKTCODE

 

Alle Gesetze und Vorschriften zur Zahlung der Kurtaxe finden Sie auf der Website des Tourismusministeriums https://mint.gov.hr/ oder auf der Website des Amtsblatts „Narodne novine“ https://www.nn.hr/.

 

Der Tourismusverband der Stadt Krk veröffentlicht auf seiner Website www.visitkrk.city regelmäßig aktuelle Informationen unter der Rubrik „Für Eigentümer von Ferienhäusern und -wohnungen“.

 

Für weitere Informationen können Sie uns gerne kontaktieren:

+385 (0)51 220 226  / info@visitkrk.city